Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ausschließlich. und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie erkennen diese ausdrücklich an. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt. Wir werden grundsätzlich als Reisevermittler für Sie tätig. Das bedeutet, dass die von uns vermittelte Jagd-Reise von dem im Angebot oder Prospekt aufgeführten Reiseveranstalter in eigener Verantwortung durchgeführt wird, Mit Ihrer Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragen und bevollmächtigen Sie uns, einen Reise-Vertrag mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter sowie gegebenenfalls weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Flug-Gesellschaften, Transport-Unternehmen, Hotels, usw.) zu vermitteln und abzuschließen.

2. Vertragsschluss

Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen kommt mit Annahme des Vermittlungsauftrages zustande. Der Reisevertrag kommt allein mit dem jeweilig in dem Angebot oder Prospekt aufgeführten Reiseveranstalter zustande. Insoweit gelten die jeweils in dem Angebot oder Prospekt genannten Bedingungen. Reiseveranstalter auftreten,. Nach Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Reisebestätigung. Im übrigen kommen sämtliche Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch uns zustande.

3. Unsere Leistungen

Soweit wir als Vermittler für sie tätig sind, beschränkt sich unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber auf die Vermittlung der von uns angebotenen Jagdreisen. Eine Haftung für die vom Reiseveranstalter oder sonstigen Dritten erbrachten Leistungen besteht nicht. Wir sind ausschließlich für die hinreichende Information über die Konsequenzen der Haftung bei Reisevermittlung und Reiseveranstaltung verantwortlich. Wir sind weiter verpflichtet, den Vertrag hinsichtlich der in Aussicht genommenen Jagdreise mit dem Reiseveranstalter oder Leistungserbringer zum Abschluss zu bringen und dessen ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen der Tätigkeit als Vermittler hinreichend zu fördern. Beförderungen im Linien- oder Charterverkehr, für die die Beförderungsunternehmen einen Beförderungsnachweis ausstellen, sowie Sonderveranstaltungen wie z.B. Ausflüge und Führungen, werden immer nur vermittelt.

3.1 Zusätzliche Leistungen

Gesonderte Leistungen, die nicht als Reiseleistungen ausgewiesen sind, wie die Buchungen von Fähren, Flügen, Leihwagen und ähnlichen touristischen Leistungen sowie die Beschaffung von Visa und Waffeneinfuhrlizenzen werden über Leistungsträger abgewickelt und gesondert in Rechnung gestellt. Verschieben sich aufgrund schlechter Wetterverhältnisse Linien- oder Charterflüge, gehen entstehende Kosten für Unterbringung und Mahlzeiten außerhalb des Jagdgebietes zu Lasten des Reisenden.

4. Gebühr für Vermittlungsaufträge

Soweit wir keine Provision von einem Reiseveranstalter erhalten, berechnen wir für die erfolgreiche Vermittlung von Reiseleistungen je Jäger eine (Höchst-)Gebühr in Höhe von € 150,–, je nicht jagende Begleitperson eine (Höchst-)Gebühr von € 100,–. Die Änderungsgebühr pro Vorgang nach Buchung beträgt € 50. Kosten jeweils zuzüglich gesetzlicher Mwst. Im Falle der Reservierung einer Jagd ist Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Reservierung der Jagd und die Erledigung von Einreiseformalitäten der von uns erstellte und vom Kunden verbindlich unterschriebene Vermittlungsauftrag.

5. Zahlung

Zahlungen sind entsprechend der jeweils im Angebot/Auftrag genannten Konditionen und Vereinbarungen zu zahlen. Die Jagdkosten sind in jedem Vermittlungsauftrag aufgeführt. Sie beinhalten die Kosten für die gebuchten jagdlichen Leistungen, gegebenenfalls zuzüglich Abschussvorauszahlungen. Sind Jagdkosten in Fremdwährung angegeben, müssen diese in der Landeswährung bezahlt werden. Für den zeitgerechten Zahlungseingang ist der Kunde verantwortlich.

6. Reiseunterlagen

Mit Ausnahme der Auftragsbestätigung erhalten Sie die Reiseunterlagen (Gutscheine/Voucher, Flugscheine u.ä.) erst nach vollständiger Bezahlung der Reise. Abschußkosten unter Abzug der diesbezüglichen geleisteten Anzahlungen sind jeweils vor Ort bei unserem jeweiligen Geschäftspartner in bar vor Verlassen des Jagdgebietes zu entrichten.

7. Unsere Mängelhaftung als Reisevermittler

Sollten nach Beginn der Reise Beanstandungen auftreten, so sind Sie als Jagdgast verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Im Falle eines Reisemangels haben Sie das Recht Beanstandungen unserem örtlichen Vertragspartner zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen. Entsprechend § 1 und § 2 unserer AGB sind wir Reisevermittler, Mängelrügen sind ausschließlich gegenüber unseren jeweiligen Geschäftspartnern geltend zu machen und mit diesen abzuhandeln.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Reiseveranstalter und auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich jeweils nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer jeweiligen Geschäftspartner. Diese bitten wir auf den jeweiligen als Link beigefügten Webseiten zur Kenntnis zu nehmen

9. Haftung

Wir haften lediglich für die von uns zu erbringenden Leistungen als Reisevermittler entsprechend § 1 und § 2 der AGB´s. Weitere Haftungsfragen sind mit unseren Geschäftspartnerns als Veranstalter abzuhandeln. Wir sind nicht wegen eines möglichen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen. Als Teilnehmer von Jagdreisen übernehmen Sie die volle Verantwortung für alle Risiken und Gefahren, die mit einer Jagdreise verbunden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Jede Jagdreise wird auf eigene Verantwortung des Jägers und/oder der Begleitperson gebucht. Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken abdeckt. Eine Haftung für den vom Reiseteilnehmer angestrebten jagdlichen Erfolg wird nicht übernommen.

10. Reiserücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z. B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landesrechte, Beschlagnahmung von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos), Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische Defekte am Transportgerät.

11. Reiserücktritt durch Sie

Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit bis zum Reiseantritt möglich. Er hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts durch Sie sind wir im Übrigen berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese richtet sich nach den im Angebot/Auftragsbestätigung genannten diesbezüglichen Konditionen.

12. Versicherungen

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung, damit Sie unter bestimmten Umständen vor den Kosten eines Reiserücktritts geschützt sind. Dies gilt auch bei Reiseabbruch. Tritt ein Versicherungsfall ein, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Sie sind als Jagdgast verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Jagdhaftpflichtschutz zu sorgen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung.

13. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften/Sonstiges

Verluste oder Beschädigungen währen der jagdreise stehen ausserhalb der Haftung des Vermittlers und des Veranstalters. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung. Als Reisevermittler empfehlen wir Ihnen sich über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zum jeweiligen Reiseland vor Vertragsabschluss sowie über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für das Mitführen gültiger Reisedokumente, etwaig erforderlichen Impfungen sowie die Einhaltung der Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung erwachsen, gehen alleine zu Ihren Lasten.

14. Schlussbestimmungen

Sie sind nicht berechtigt, gegen uns ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Sie können uns gegenüber nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Sie willigen in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Werbung ein. Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Salzburg/Österreich. Für Klagen gegen Vertragspartner des Vermittlers sind diese am jeweiligen Gerichtsstand des Veranstalters einzureichen.

Sable-Tours, Karl-Heinz Nelles e.U.
Dr. Langer Straße 18
A-4694 Ohlsdorf
Firmenbuch: FN 493268 w
UID-Nummer: ATU73417037

Stand: 07/2018

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